kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Entwarnung für Geschäftsführer

Nachdem ein Urteil des Bundessozialgerichts im letzten Monat für viel Aufregung gesorgt hat, können Gesellschafter-Geschäfsführer jetzt aufatmen

Inzwischen haben sich die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu dem Urteil des Bundessozialgerichts geäußert, das bei Gesellschafter-Geschäftsführern für viel Verunsicherung gesorgt hatte. Einhellig ist man zu der Entscheidung gelangt, das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Gesellschafter-Geschäftsführer, die bisher nicht versicherungspflichtig waren, müssen also weder mit Beitragsnachzahlungen noch mit einer künftigen Versicherungspflicht rechnen.

Selbstständig tätige Personen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Hiervon erfasst wird auch eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft (Gesellschafter-Geschäftsführer).

Nach Auffassung der Rentenversicherungsträger ist es ausreichend, wenn die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht des Gesellschafters von der Gesellschaft erfüllt werden. Es ist somit maßgebend, wie viele versicherungspflichtige Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt sind und für wie viele Auftraggeber die Gesellschaft tätig ist. Das Gesetz soll jetzt so geändert werden, dass es dieser Auffassung der Rentenversicherungsträger entspricht.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white