kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Buchführungspflicht bei Kaufleuten unabhängig vom Umsatz

Zwar liegt die steuerliche Buchführungspflichtgrenze ab 2007 bei 500.000 Euro Jahresumsatz, allerdings unterliegen Kaufleute unabhängig vom Umsatz immer der Buchführungspflicht.

Durch das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse ist die steuerliche Buchführungspflichtgrenze (Umsatzgrenze) von 350.000 Euro auf 500.000 Euro mit Wirkung ab 2007 angehoben worden. Die Buchführungspflichtgrenze gilt für gewerbliche Unternehmer und für Land- und Forstwirte. Freiberufler sind generell nicht buchführungspflichtig. Kaufleute sind dagegen unabhängig von einer Umsatzgrenze nach HGB generell buchführungspflichtig. Dies gilt auch für das Steuerrecht. Für Gewerbetriebe wird vermutet, dass sie ein Handelsgewerbe sind. Die Vermutung kann widerlegt werden, wenn der Unternehmer nachweist, dass sein Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Hier spielt die Umsatzgrenze indirekt eine Rolle; denn der Unternehmer kann anhand seiner Umsätze nachweisen, dass wegen der Größe seines Unternehmens ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white